Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ultimato GmbH
1. Präambel
1.1 Beschreibung des Inkassobüros
Die Ultimato GmbH ist ein spezialisiertes Unternehmen für Inkassodienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Forderungen unserer Auftraggeber auf professionelle und rechtskonforme Weise einzuziehen. Mit einem erfahrenen Team von Inkassospezialisten bieten wir umfassende Lösungen zur Forderungseinziehung, von der außergerichtlichen Mahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Die Ultimato GmbH steht für Zuverlässigkeit, Diskretion und Effizienz in allen Phasen des Inkassoprozesses.
1.2 Ziel und Zweck der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Ultimato GmbH und ihren Auftraggebern. Sie definieren die Rechte und Pflichten beider Parteien und stellen sicher, dass die Inkassodienstleistungen auf einer klaren und transparenten Basis erbracht werden. Die AGB dienen dazu, Missverständnisse zu vermeiden und eine faire und rechtssichere Abwicklung der Inkassofälle zu gewährleisten.
1.3 Geltungsbereich der AGB
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der Ultimato GmbH und ihren Auftraggebern abgeschlossen werden. Dies umfasst alle Dienstleistungen im Bereich der Forderungseinziehung, sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext. Die AGB finden Anwendung auf sämtliche Phasen des Inkassoprozesses, von der ersten Kontaktaufnahme bis zur abschließenden Bearbeitung der Forderung. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Definition der Inkassodienstleistungen
Die Inkassodienstleistungen der Ultimato GmbH umfassen alle Maßnahmen, die zur Einziehung offener Forderungen erforderlich sind. Dies beinhaltet die außergerichtliche Mahnung, das gerichtliche Mahnverfahren, die Zwangsvollstreckung sowie alle weiteren rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der Forderungen unserer Auftraggeber. Die Dienstleistungen erstrecken sich auf Forderungen aller Art, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldforderungen, Sachforderungen und Leistungsforderungen.
2.2 Umfang der Dienstleistungen
Der Umfang der Inkassodienstleistungen wird im individuellen Inkassoauftrag zwischen der Ultimato GmbH und dem Auftraggeber festgelegt. Grundsätzlich umfasst der Leistungsumfang die Überprüfung der Forderung auf ihre rechtliche Gültigkeit, die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, die Vereinbarung von Zahlungsmodalitäten, die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren sowie die regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber. Zusätzliche Dienstleistungen können auf Wunsch des Auftraggebers vereinbart werden.
2.3 Leistungsbeschreibung
Die Ultimato GmbH verpflichtet sich, die folgenden Inkassodienstleistungen zu erbringen:
1. **Überprüfung der Forderung**: Vor Beginn der Inkassomaßnahmen wird die Forderung auf ihre rechtliche Gültigkeit und Vollständigkeit geprüft.
2. **Kontaktaufnahme mit dem Schuldner**: Das Inkassobüro nimmt Kontakt mit dem Schuldner auf, um die Forderung einzufordern und Zahlungsvereinbarungen zu treffen.
3. **Außergerichtliche Mahnung**: Der Schuldner wird schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Es erfolgen mehrere Mahnstufen, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
4. **Gerichtliches Mahnverfahren**: Sollte die außergerichtliche Mahnung erfolglos bleiben, wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
5. **Zwangsvollstreckung**: Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Pfändung oder Zwangsversteigerung eingeleitet.
6. **Berichterstattung**: Der Auftraggeber wird regelmäßig über den Stand des Inkassoverfahrens informiert und erhält detaillierte Berichte über alle durchgeführten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse.
7. **Abschluss der Forderungseinziehung**: Nach erfolgreicher Einziehung der Forderung wird der Fall abgeschlossen und der Auftraggeber erhält eine Abrechnung über die eingezogenen Beträge und die angefallenen Kosten.
Diese Dienstleistungen werden mit höchster Sorgfalt und unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen erbracht.
3. Vertragsschluss
3.1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen der Ultimato GmbH und dem Auftraggeber kommt durch die schriftliche Bestätigung des Inkassoauftrags durch die Ultimato GmbH zustande. Die Bestätigung kann in elektronischer oder in Papierform erfolgen. Der Auftraggeber erhält eine Kopie des unterzeichneten Auftrags sowie der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Annahme der Auftragsbedingungen
Mit der Annahme der Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ultimato GmbH einverstanden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Ultimato GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3.3 Pflichten des Auftraggebers bei Vertragsschluss
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Durchsetzung der Forderung notwendig sind. Dazu gehören insbesondere die Originaldokumente der Forderung, Kontaktdaten des Schuldners und jegliche relevante Korrespondenz.
4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
4.1 Bereitstellung erforderlicher Unterlagen
Der Auftraggeber stellt der Ultimato GmbH alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung, die zur Bearbeitung der Forderung erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Vertragskopien, Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsnachweise und jegliche relevante Korrespondenz mit dem Schuldner.
4.2 Wahrheitsgemäße Angaben
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Unvollständige oder falsche Angaben können den Inkassoprozess beeinträchtigen und zu zusätzlichen Kosten führen, die der Auftraggeber zu tragen hat.
4.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber unterstützt die Ultimato GmbH aktiv bei der Durchsetzung der Forderung. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Dokumente sowie die Kooperation bei Rückfragen oder weiteren erforderlichen Maßnahmen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ultimato GmbH unverzüglich über alle relevanten Änderungen zu informieren, die die Forderung betreffen könnten. Dies schließt Änderungen der Kontaktdaten des Schuldners sowie jegliche Zahlungen oder Kommunikation mit dem Schuldner ein.
4.5 Fristen und Termine
Der Auftraggeber hält alle vereinbarten Fristen und Termine ein. Verzögerungen durch den Auftraggeber können den Inkassoprozess behindern und zu zusätzlichen Kosten führen.
5. Rechte und Pflichten des Inkassobüros
Die Ultimato GmbH verpflichtet sich, die Inkassodienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität durchzuführen. Alle Maßnahmen werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ergriffen.
5.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Die Ultimato GmbH hält sich an alle relevanten gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen, die für die Erbringung von Inkassodienstleistungen gelten. Dies umfasst insbesondere die Datenschutzgesetze und das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
5.3 Sorgfaltspflichten
Die Ultimato GmbH verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und gewissenhaften Bearbeitung der Inkassofälle. Dies schließt die sorgfältige Prüfung der Forderungsunterlagen sowie die ordnungsgemäße Dokumentation aller Inkassomaßnahmen ein.
Die Ultimato GmbH informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt der Inkassomaßnahmen. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch detaillierte Berichte über alle durchgeführten Maßnahmen und erzielten Ergebnisse.
5.5 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Ultimato GmbH behandelt alle Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um die Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Datenschutzbestimmungen werden strikt eingehalten.
5.6 Aufbewahrung von Unterlagen
Die Ultimato GmbH bewahrt alle Unterlagen im Zusammenhang mit dem Inkassoauftrag gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Nach Abschluss des Inkassoverfahrens werden die Unterlagen dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben oder sicher vernichtet.
6. Vergütung und Kosten
6.1 Vergütungsregelungen
Die Vergütung der Ultimato GmbH richtet sich nach den im Inkassoauftrag vereinbarten Gebühren und Kosten. Diese können als Prozentsatz der eingezogenen Forderung oder als feste Gebühr vereinbart werden. Die genauen Konditionen werden im jeweiligen Vertrag festgehalten. Die Vergütung wird fällig, sobald die Forderung erfolgreich eingezogen wurde oder eine anderweitige Einigung mit dem Schuldner erzielt wurde.
6.2 Gebühren und Kostenstruktur
Die Gebühren und Kostenstruktur der Ultimato GmbH wird transparent und nachvollziehbar gestaltet. Alle anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt. Zu den üblichen Gebühren können auch zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten, Kosten für externe Dienstleister oder Reisekosten hinzukommen, die nach Absprache in Rechnung gestellt werden.
6.3 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Rechnungsstellung durch die Ultimato GmbH. Die Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers behält sich die Ultimato GmbH vor, Verzugszinsen zu berechnen.
6.4 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung wird mit der erfolgreichen Einziehung der Forderung fällig. Bei Teilzahlungen durch den Schuldner wird die Vergütung anteilig fällig. Die Ultimato GmbH informiert den Auftraggeber umgehend über eingehende Zahlungen und stellt eine entsprechende Abrechnung zur Verfügung.
6.5 Kostenvoranschläge und -kalkulationen
Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt die Ultimato GmbH vorab Kostenvoranschläge und Kalkulationen für die zu erwartenden Gebühren und Kosten. Diese Voranschläge sind unverbindlich und dienen der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten können je nach Verlauf des Inkassoprozesses variieren.
6.6 Erstattung von Auslagen
Zusätzlich zur Vergütung können der Ultimato GmbH entstandene Auslagen, wie beispielsweise Gerichtskosten oder Kosten für externe Dienstleister, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Diese Auslagen werden transparent ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu erstatten.
7. Verzug und Inkassomaßnahmen
7.1 Definition von Verzug
Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn er auf eine fällige Forderung nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist reagiert. Der Verzug kann durch eine Mahnung oder durch den Ablauf einer bestimmten Frist nach Fälligkeit der Forderung eintreten. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat der Schuldner Verzugszinsen zu zahlen.
7.2 Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ergreift die Ultimato GmbH geeignete Inkassomaßnahmen, um die Forderung einzutreiben. Dies umfasst die außergerichtliche Mahnung, die Vereinbarung von Zahlungsplänen und, falls notwendig, die Einleitung gerichtlicher Schritte. Alle Maßnahmen werden im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.
7.3 Rechtsfolgen des Verzugs
Gerät der Schuldner in Verzug, so hat er die dadurch entstehenden Verzugszinsen sowie sämtliche durch den Verzug entstandenen Kosten zu tragen. Dazu gehören unter anderem Mahngebühren, Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Ultimato GmbH setzt den Auftraggeber über die eingeleiteten Maßnahmen und die entstandenen Kosten in Kenntnis.
7.4 Mahnverfahren
Sollte die außergerichtliche Mahnung erfolglos bleiben, wird die Ultimato GmbH ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Ziel des Mahnverfahrens ist es, einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dient. Der Auftraggeber wird über jeden Schritt des Mahnverfahrens informiert.
7.5 Gerichtliche Maßnahmen
Falls notwendig, ergreift die Ultimato GmbH gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Forderung. Dies kann die Einleitung eines Klageverfahrens und die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids umfassen. Alle gerichtlichen Schritte werden in Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt, und der Auftraggeber wird über den Fortschritt und die Ergebnisse der gerichtlichen Maßnahmen informiert.
8. Haftung und Haftungsbeschränkungen
8.1 Haftungsumfang des Inkassobüros
Die Ultimato GmbH haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern die Ultimato GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
8.2 Haftungsausschlüsse
Die Ultimato GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder sonstige Ereignisse verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle der Ultimato GmbH liegen. Ebenso haftet die Ultimato GmbH nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Auftraggebers oder Dritter entstehen.
8.3 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der Ultimato GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
8.4 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Er stellt die Ultimato GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers gegen die Ultimato GmbH geltend machen.
8.5 Höhere Gewalt
Die Ultimato GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Ultimato GmbH liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Streiks und behördliche Anordnungen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Ultimato GmbH, Talacker 41, CH-8001 Zürich. Unser Datenschutzbeauftragter ist unter der oben genannten Adresse sowie per E-Mail unter datenschutz@ultimato.ch erreichbar.
9.2 Zwecke der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Forderungseinziehung und -verwaltung. Dies umfasst die Kontaktaufnahme mit Schuldnern, die Durchführung von Inkassomaßnahmen sowie die Kommunikation mit Auftraggebern und anderen Beteiligten.
9.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten sowie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der Durchsetzung von Forderungen.
9.4 Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten werden ausschließlich an erforderliche Dienstleister und Behörden weitergegeben, soweit dies zur Erfüllung unserer Aufgaben notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
9.5 Datenübermittlung an Drittländer
Eine Übermittlung Ihrer Daten in Drittländer erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und unter Beachtung der DSGVO-Vorgaben. Dabei stellen wir sicher, dass geeignete Garantien zum Schutz Ihrer Daten vorhanden sind.
9.6 Speicherdauer der Daten
Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
9.7 Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten. Zudem haben Sie das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, einer Verarbeitung zu widersprechen.
9.8 Widerruf der Einwilligung
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann formlos per E-Mail an datenschutz@ultimato.ch erfolgen.
9.9 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Ultimato GmbH ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
9.10 Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt. Sollten wir in Einzelfällen automatisierte Entscheidungen treffen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren und Ihre ausdrückliche Einwilligung einholen.
10. Kündigung und Vertragsbeendigung
10.1 Kündigungsrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Inkassoauftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und wird mit Zugang bei der Ultimato GmbH wirksam. Bereits entstandene Kosten und Vergütungsansprüche der Ultimato GmbH bleiben von der Kündigung unberührt.
10.2 Kündigungsrechte des Inkassobüros
Die Ultimato GmbH ist berechtigt, den Inkassoauftrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, unrichtige Angaben gemacht hat oder andere wichtige Gründe vorliegen, die eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Angabe der Gründe.
10.3 Abwicklung nach Vertragsbeendigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle offenen Forderungen und Ansprüche zwischen den Parteien ausgeglichen. Die Ultimato GmbH stellt dem Auftraggeber eine abschließende Abrechnung zur Verfügung und gibt auf Wunsch alle Unterlagen zurück oder vernichtet diese datenschutzgerecht.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ultimato GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
11.2 Gerichtsstandvereinbarung
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Ultimato GmbH in Zürich, Schweiz. Die Ultimato GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Schlichtungsverfahren
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bemühen sich die Parteien, eine gütliche Einigung durch ein Schlichtungsverfahren zu erzielen. Das Schlichtungsverfahren wird von einer unabhängigen Schlichtungsstelle durchgeführt, die von den Parteien einvernehmlich benannt wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Parteien können im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen treffen.
12.3 Änderungen und Ergänzungen der AGB
Die Ultimato GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen oder Ergänzungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten diese als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber in der Mitteilung besonders hingewiesen.
12.4 Kommunikation und Kontaktinformationen
Alle Mitteilungen, Erklärungen oder Fragen im Zusammenhang mit diesen AGB sind schriftlich an die folgende Adresse zu richten:
Ultimato GmbH
Talacker 41
CH-8001 Zürich
E-Mail: mail@ultimato.gmbh
Änderungen der Kontaktinformationen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Die zuletzt bekannt gegebene Adresse gilt als zustellfähige Anschrift.